Cannabidiol (CBD) ist kein Betäubungs- oder Suchtmittel: So urteilte der Europäische Gerichtshof am 19.11.2020. Das Gericht entschied, dass CBD nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat.
Cannabidiol (CBD) ist kein Betäubungs- oder Suchtmittel
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das französische Verbot der Vermarktung von aus Hanf gewonnenen CBD-Produkten gegen europäisches Recht verstößt. Nach französischem Recht dürfen nur die Fasern und Samen der Hanfpflanze verarbeitet und kommerziell genutzt werden. Viele Hanfprodukte nutzen aber auch die CBD-haltigen Bestandteile der Blüte des Hanfs. Dies war bisher in Frankreich verboten. Das höchste Gericht der Europäischen Union erklärte jetzt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist. CBD habe keine die Psyche verändernde Wirkung und keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Daher darf ein EU-Mitgliedstaat die Vermarktung von CBD-Produkten, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurden, nicht verbieten. Die Entscheidung des Gerichtshofs fügt den Bemühungen einiger EU-Länder, den Verkauf von CBD einzuschränken, einen schweren Schlag zu. Gleichzeitig gibt das Urteil der CBD-Industrie einen starken Auftrieb.
Ende der rechtlichen Grauzone von CBD
Viele CBD-Produkte werden derzeit in der Europäischen Union in einer rechtlichen Grauzone verkauft. Dies könnte jetzt ein Ende haben. Das Urteil wurde im Zusammenhang mit einer Klage gegen KanaVape in Frankreich gefällt. Das Unternehmen vertreibt E-Zigaretten, die Hanföl verdampfen. Das Hanföl enthält alle Bestandteile der Hanfpflanzen sowie 5 % CBD. Der verarbeitete Hanf kommt aus Tschechien, Frankreich und Spanien. Nach französischem Recht dürfen, wie gesagt, nur die Fasern und die Samen des Nutzhanfes kommerziell genutzt werden. Produkte aus den CBD-haltigen Blüten dürfen nicht vermarktet werden.
Hiergegen hatten Antonin Cohen und Sebastien Beguerie, die Gründer von KanaVape geklagt. Sie waren zuvor von mehreren französischen Gerichten verurteilt worden. Vor kurzem hatte die EU-Kommission noch ein Verbot von CBD angestrebt. Dann wären nur noch verschreibungsfähige Cannabis-Medikamente erlaubt gewesen. Jetzt entschied der europäische Gerichthof, dass das französische Verbot der Vermarktung von aus Hanf gewonnenen CBD-Produkten im Widerspruch zu den EU-Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr steht.
Cannabidiol (CBD) ist kein Betäubungs- oder Suchtmittel: Gewinn für die CBD-Industrie
Das Gericht stellte fest, dass zwei wichtige UN-Konventionen, die illegale Drogen klassifizieren, CBD nicht ausdrücklich erwähnen. Cannabisextrakte werden jedoch genannt. Das Urteil hob auch hervor, dass Frankreich synthetisches CBD nicht verboten hat. Synthetisches CBD hat jedoch dieselben Eigenschaften wie Extrakte, die aus den gesamten Bestandteilen der Cannabispflanze hergestellt werden. Antonin Cohen sagte, das Fehlen klarer Regelungen zur CBD verhindere bisher eine sichere Marktentwicklung. Es sei von grundlegender Bedeutung, im Interesse der Verbraucher strenge Qualitätsstandards zu entwickeln. Dies sei wichtig, um die Verbreitung gefährlicher Produkte zu vermeiden. Robert Jappie, ein Partner der Anwaltskanzlei Ince, sagte, das Urteil sei „ein großer Gewinn“ für die CBD-Industrie. Das Gericht habe bestätigt, dass es keine Beweise dafür gibt, dass CBD einen schädlichen Einfluss auf den menschlichen Körper habe. Die Europäische Kommission habe es nun schwer, CBD als Betäubungsmittel einzustufen.
Cannabidiol (CBD) für die Gesundheit
Auch die Weltgesundheitsorganisation stellt fest, dass CBD „im Allgemeinen gut verträglich ist und ein gutes Sicherheitsprofil aufweist“. Es gäbe keine Beweise „für irgendwelche Probleme der öffentlichen Gesundheit, die mit der Anwendung von reinem CBD verbunden sind“. Cannabidiol (CBD) ist kein Betäubungs- oder Suchtmittel. In den letzten Jahren ist die Verwendung von Ölen, Tinkturen, Cremes und anderen Produkten mit CBD gestiegen. Menschen, die Stress und Angst abbauen und Entzündungen reduzieren wollen, greifen deutlich häufiger zu CBD-Produkten. Eine im European Journal of Pain erschienene Studie legt zum Beispiel nahe, dass die Anwendung von CBD über die Haut helfen kann, arthritische Schmerzen zu lindern. Mehr Forschung für die Wirksamkeit von CBD ist jedoch dringend erforderlich. Ein Forschungserfolg ist ein Medikament auf CBD-Basis, das von der amerikanischen und europäischen Gesundheitsbehörde zugelassen wurde. Dieses Medikament, Epidyolex oder Epidiolex (USA) wird zur Behandlung von zwei seltenen und schweren Formen der Epilepsie bei Kindern eingesetzt.