Keine bundesweite Cannabis-Obergrenze

Keine bundesweite Cannabis-Obergrenze

Keine bundesweite Cannabis-Obergrenze: In Zukunft möchten die Justizminister vieler Bundesländer, eine Freigrenze für den Eigenbedarf von Cannabis in Höhe von einheitlich 6 Gramm festlegen. Ausnahme bleibt das Bundesland Berlin.

Keine bundesweite Cannabis-Obergrenze: Berlin sieht keinen Änderungsbedarf

Bis jetzt galten in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen für die Menge an Cannabis, die von den jeweiligen Behörden als Eigenbedarf eingestuft werden kann. Bis zu dieser Grenze kann die Staatsanwaltschaft ein diesbezügliches Verfahren einstellen. Wenn diese Grenze überschritten wird, macht sich der Besitzer von Cannabis strafbar. Das Bundesland Berlin sieht im Moment noch keinen Bedarf, die Obergrenze für den Eigenbedarf von Cannabis zu senken. Laut dem Berliner Justizsenator  sei die Obergrenze für Cannabis Ländersache. In diesem Bundesland soll für den Eigenbedarf von Cannabis weiterhin die Grenze von 15 Gramm bestehen bleiben.

Verschiedene Regelungen in den Bundesländern

In insgesamt zwölf Bundesländer, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg liegt die Obergrenze für den Besitz von Cannabis bei 6 Gramm. In Berlin liegt diese Grenze zur Zeit bei 15 Gramm. Hierbei handelt es sich um die höchste erlaubte Menge an Cannabis in Deutschland. In  Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt die Grenze bei 10 Gramm. Justizminister Guido Wolf (CDU) aus Baden-Württemberg, reagiert auf die Entscheidung Berlins sehr kritisch. Seiner Meinung nach ist eine Vereinheitlichung der Obergrenze schon längst erforderlich, da die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität wichtig ist. In Deutschland steigt die Rauschgiftkriminalität bereits das 7. Jahr in Folge an. Die Ressortchefs der Bundesländer sprachen sich auf der Frühjahrstagung in Eisenach mehrheitlich für die Obergrenze von höchstens 6 Gramm Cannabis aus.

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