In Marburg hatte ein Schmerzpatient Cannabis angebaut, nachdem die Krankenkasse die Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie verweigerte. Das Amtsgericht Marburg sprach den Mann frei. Nun kippt das Oberlandesgericht Frankfurt den Freispruch und möchte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erwirken.
Erneute Verhandlung
2015 wurden bei dem 49-Jährigen Schmerzpatienten aus Marburg 13 Cannabispflanzen von der Polizei beschlagnahmt. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Daraufhin fand 2017 die Verhandlung vorm Amtsgericht Marburg statt. Die Richter des Amtsgerichts erkannten die Argumente des Mannes an und erteilten ihm einen Freispruch. Nun wurde der Fall zur erneuten Verhandlung ans Amtsgericht Marburg zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Revision gegen das Urteil. Dieser wurde nun von den Frankfurter Richtern stattgegeben, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes Frankfurt bestätigte.
Cannabisanbau wegen starker Schmerzen
Der Mann, dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wurde, rechtfertigte den Cannabisanbau mit starken Schmerzen. Aufgrund eines länger zurückliegenden Unfalls litt er unter so starken Schmerzen, dass diese nur mithilfe von Cannabis behandelt werden könnten. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme für die Cannabis-Therapie ab. Somit erhielt der 49-Jährige keine Legitimation Cannabis auf Rezept zu erhalten. Er sah sich gezwungen, selbst Cannabis anzubauen und beherbergte 13 Pflanzen in seinen Räumlichkeiten.
Amtsgericht gegen Oberlandesgericht
Die Richter des Amtsgerichtes Marburg erkannten die Argumente des Mannes an und erteilten ihm einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hingegen bestand auf einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das Oberlandesgericht Frankfurt argumentierte hauptsächlich mit der Menge der beschlagnahmten Pflanzen. Zudem verwies das Oberlandesgericht darauf, dass der Angeklagte nicht über eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle verfüge und diese auch nicht beantragt habe. Der Verteidiger des Mannes, Leo Teuter, betitelte das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt als „katastrophal“. Der Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Pflanzen diene lediglich als Vorrat für zwei Wochen.